Amtliche Bekanntmachung
Erlass einer Veränderungssperre zum Bebauungsplan "Im Äußeren Feld, 2. Änderung"
Zur Sicherung des mit Beschluss des Gemeinderates vom 17.07.2023 eingeleiteten Bebauungsplanverfahren "Im Äußeren Feld, 2. Änderung" hat der Gemeinderat der Gemeinde Schlierbach in öffentlicher Sitzung am 17.07.2023 eine Veränderungssperre nach § 14 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
Die Satzung über die Veränderungssperre tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Für den räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre ist der Lageplan vom 17.07.2023 maßgebend. Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Satzung über die Veränderungssperre für den Bebauungsplan "Im Äußeren Feld, 2. Änderung" (PDF-Datei)
Lageplan zur Veränderungssperre (PDF-Datei)
Die Veränderungssperre kann während der üblichen Dienstzeiten beim Bürgermeisteramt Schlierbach, Hölzerstraße 1, 73278 Schlierbach eingesehen werden. Jedermann kann die Veränderungssperre einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche und dem § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsvorschriften wird hingewiesen.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von aufgrund der Gemeindeordnung erlassenen Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Abs. 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Gemeinde Schlierbach, Hölzerstraße 1, 73278 Schlierbach, geltend zu machen.
Schlierbach, den 28.07.2023
gez. Sascha Krötz
Bürgermeister