Amtliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplans "Dorfwiesen II"
Der Gemeinderat der Gemeinde Schlierbach hat am 24.04.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans „Dorfwiesen II“ und die Aufstellung der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen.
Der Gemeinderat hat des Weiteren beschlossen, zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Das Gebiet befindet sich im Süden des Gemeindegebiets zwischen dem Baugebiet Dorfwiesen im Westen und der Seestraße im Osten. Im Norden grenzt es an den Ahornweg und im Süden an die offene Wiesenflur an.
Für den Geltungsbereich ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 24.04.2023 maßgebend. Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung eines kleineren Wohngebiets im Gewann „Dorfwiesen“ geschaffen werden. Dieses ist Bestandteil der im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbaufläche in diesem Siedlungsbereich der Gemeinde.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Der städtebauliche Entwurf mit der vorläufigen Begründung zum Bebauungsplan sowie der artenschutzrechtlichen Voruntersuchung werden vom 07.08.2023 bis einschließlich 15.09.2023 im Internet veröffentlicht. Die genannten Unterlagen können unter http://www.m-quadrat.cc/downloads.php und auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden.
Nach der bereits erfolgten Informationsveranstaltung kann sich die Öffentlichkeit in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb der genannten Frist zur Planung äußern. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse gemeinde(@)schlierbach.de übermittelt werden.
Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Die oben genannten Unterlagen liegen zusätzlich während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus, Hölzerstraße 1, 73278 Schlierbach zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.
Schlierbach, den 28.07.2023
gez. Sascha Krötz
Bürgermeister