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Neuigkeiten aus dem Bürgerbüro

Artikel vom 03.11.2023

Kinderreisepass wird zum 1. Januar 2024 abgeschafft

Durch das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens soll sich das Verfahren zur Ausstellung von Pässen und Personalausweisen moderner, bürgernäher und digitaler gestalten.

 Was hat dies zur Folge?

Kinderreisepässe dürfen nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Ab dem 01. Januar 2024 ist dies nicht mehr möglich. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

 Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) gibt folgende Gründe für die Abschaffung an:

  • Kinderreisepässe (ohne Chip) sind nur max. 12 Monate gültig und werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert.
  • Kurzer Gültigkeitszeitraum des Kinderreisepasses, verbunden mit dem Aufwand einer regelmäßigen (Jährlichen) Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses.
  • Kinderreisepässe (ohne Chip), insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, haben gegenüber dem regulären (elektronischen) Reisepass eine eingeschränkte Nutzbarkeit. Eine eingeschränkte/fehlende Anerkennung von Kinderreisepass-Dokumenten durch andere Staaten kann von Deutschland nicht beeinflusst werden. Selbst innerhalb der EU werden sie nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert.

 Welches Ausweisdokument beantrage ich nun für mein Kind?

Mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise können für Kinder (unabhängig von ihrem Alter) beantragt werden.

Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis, für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

Bitte bedenken Sie, dass die Ausstellung der Ausweisdokumente ca. 3 bis 4 Wochen bei der Bundesdruckerei in Berlin beansprucht. Daher wollen wir Sie so früh als möglich über die Neuerung informieren.

Näheres zur Antragstellung können Sie beim Bürgerbüro (Tel. 07021/97006-0) erfragen.