Verschärfung der Corona-Verordnung
Verschärfung der „Corona-Verordnung“ (gültig ab Samstag, 12.12.2020)
Aufgrund der sich extrem verschärfenden pandemischen Lage hat das Landeskabinett gestern weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Die Regelungen wurden notverkündet und gelten seit dem heutigen Samstag. Im Wesentlichen beinhaltet die aktuelle Verordnung folgende Änderungen:
Landesweite Ausgangsbeschränkungen von 20 Uhr bis 5 Uhr. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist währenddessen nur aus triftigen Gründen erlaubt. Dies sind insbesondere:
- Ausübung beruflicher Tätigkeiten einschließlich der Teilnahme ehrenamtlich tätiger Personen an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst.
- Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Leistungen.
- Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen.
- Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen.
- Handlungen zur Versorgung von Tieren, wie etwa Gassi gehen.
- Der Besuch von Schulen, Kindertagesstätten und beruflichen sowie dienstlichen Bildungsangeboten.
- Der Besuch von Veranstaltungen des Studienbetriebs.
- Besuch von religiösen Veranstaltungen.
- Besuch von privaten Feiern in der Zeit vom 23. bis 27. Dezember.
- Ansammlungen die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der sozialen Fürsorge dienen.
Auch tagsüber gelten seit heute von 5 Uhr bis 20 Uhr Ausgangsbeschränkungen in ganz Baden-Württemberg. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist somit tagsüber ebenfalls nur aus triftigen Gründen erlaubt. Zu den oben genannten Gründen für die Nachtstunden, die auch am Tag gelten, kommen folgende hinzu:
- Sport und Bewegung an der frischen Luft ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts.
- Erledigung von Einkäufen.
- Ansammlungen und private Veranstaltungen im privaten Raum mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder maximal 5 Personen aus bis zu zwei Haushalten sowie Verwandten in gerader Linie und Partner; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
- Besuch von Versammlungen nach Artikel 8 Grundgesetz.
Zudem gilt seit heute an öffentlichen Orten, also auf allen öffentlichen Plätzen, Gehwegen und Straßen, ein Ausschank- und Konsumverbot für alkoholische Getränke.
Da die Abholung von Essen bei Gaststätten nicht als triftiger Grund zum Verlassen der Wohnung gilt, ist ab sofort ab 20 Uhr nur noch ein Lieferdienst möglich.
Die Landesregierung hat für die nächsten Tage weitere Maßnahmen (Schließung von Friseuren, Schließung von öffentlichen und privaten Sportstätten, Einschränkungen von besonderen Verkaufsangeboten des Einzelhandels, …) angekündigt. Diese werden im Nachgang zur morgigen Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin erwartet. Sobald es hierzu offizielle Neuigkeiten vom Land bzw. Bund gibt, werden wir wieder auf gewohnte Weise informieren.
Mehr Informationen zu den neuen Regelungen, insbesondere zu den Kontaktbeschränkungen, finden Sie auf der Homepage des Landes.
Die aktuelle Corona-Verordnung in der Fassung v. 12.12.2020 finden Sie hier (PDF-Datei).
Kindertageseinrichtungen und Schule
Die neue Corona-Verordnung enthält keine Änderungen der bisher geltenden Regelungen für die Kindertageseinrichtungen sowie den Schulbetrieb. Der Betrieb in den Einrichtungen kann daher zum jetzigen Zeitpunkt wie gewohnt weiter stattfinden. Auch die Betreuung außerhalb der Regelunterrichtszeit ist weiterhin möglich.
Rathaus ab sofort geschlossen
Das Rathaus bleibt zur Vermeidung aller nicht unbedingt erforderlichen Kontakte bis einschließlich 9. Januar geschlossen. In dringenden Fällen nehmen Sie bitte telefonisch (Tel. 970060) oder per E-Mail (gemeinde@schlierbach.de) Kontakt mit uns auf. Hierfür bitten wir um Verständnis.
Wunschbaum im Rathaus
Die weihnachtlich verpackten Geschenke der Aktion „Wunschbaum“ können nach telefonischer Terminvereinbarung bei Frau Beißer (Tel. 9700612) im Rathaus abgegeben werden.
Gemeinderatssitzung am 14.12.2020
Die öffentliche Gemeinderatssitzung am Montag, 14.12.2020 kann wie geplant um 19.00 Uhr in der Dorfwiesenhalle stattfinden. Aufgrund der aktuellen Situation wird diese Sitzung jedoch spätestens um 20.00 Uhr beendet.
Nachbarschaftshilfe: Wir helfen gerne!
Vor allem für Ältere und Menschen mit Vorerkrankungen kann das Coronavirus eine große Gefahr darstellen. Wir bieten daher weiterhin Unterstützung bei Besorgungen bzw. Einkäufen an. Bitte melden Sie sich bei Bedarf unter der eigens eingerichteten Telefonnummer: 0175 / 6305668. Bitte scheuen Sie sich nicht, es stehen genug Personen zur Verfügung, die Ihnen gerne behilflich sind.